Samstag, 26. April 2025
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Ablauf von Ruhezeiten auf den landeseigenen Friedhöfen

Friedhof Priesterweg

Mit dem Ende des Kalenderjahres enden auch die Ruhezeiten vieler Grabstätten auf Friedhöfen. Die Friedhofsverwaltung gibt bekannt, dass die gesetzliche Ruhezeit gemäß § 11 Friedhofsgesetz von nachstehend aufgeführten Grabstätten auf den landeseigenen Friedhöfen am 31. Dezember 2020 abläuft.

Folgende Friedhöfe sind betroffen:

  • Städt. Friedhof Schöneberg I – Eisackstraße 40a, 10827 Berlin
  • Städt. Friedhof Schöneberg II – Eythstraße 1-25, 12105 Berlin
  • Städt. Friedhof Schöneberg III – Stubenrauchstraße 43-45, 12161 Berlin
  • Städt. Friedhof Schöneberg IV – Friedhof Am Priesterweg, 10829 Berlin
  • Heidefriedhof – Reißeckstraße 14, 12107 Berlin
  • Tempelhofer Parkfriedhof – Gottlieb-Dunkel-Straße 26, 12099 Berlin

Folgende Grabstätten sind betroffen:

1. Erd- und Urnen-Reihengrabstätten: beerdigt bis 31. 12 2000

2. Erd- und Urnen-Wahlgrabstätten: beerdigt/ erworben bis 31.12.2000

3. Erd- und Urnen-Familiengrabstätten beerdigt/erworben bis 31.12.1960 bzw. 31. Dezember 2000

4. Urnenwandgrabstätten beigesetzt oder erworben bis 31. 12.2000

In dieser Bekanntgabe sind sämtliche Grabstätten eingeschlossen, deren Ruhezeit schon früher erloschen ist. Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgte. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes von Reihengrabstätten ist ausgeschlossen.

Die Einebnung beginnt ab Februar 2021.

Wird eine Verlängerung durch die Friedhofsverwaltung zugelassen, so unterliegen neu zu errichtende oder neu zu gestaltenden Grabmale und Grabausstattungen den zur Zeit geltenden Vorschriften.

Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen geltend zu machen.

Die Aushändigung der Grabmale und Grabausstattungen ist unter Vorlage und Nachweis des Eigentumsrechtes vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen:

Postanschrift:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Friedhofsverwaltung, 10820 Berlin
Dienstgebäude: Großbeerenstr. 2-10, Haus 3, 12107 Berlin

Danach sind die Grabmale und Grabausstattungen bis zum 31. Januar 2021 zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar 2021 diese Gegenstände ab und verfügt über die Grabstellen anderweitig.

Nutzungsberechtigte können weitere Informationen erfragen:

Tel: (030) 90277-7784/ -7786/ -7787
Mail: friedhofsverwaltung@ba-ts.berlin.de


Branchentip: Grabmale sichern, sanieren und umbetten:
Grabmale und Grabsteine haben neben ihren Erinnerungswert auch einen Restwert. Örtliche Steinmetzbetriebe helfen bei der Problemlösung! Zu finden in der Nähe des Friedhofs, im Telefonbuch oder über die Steinmetz- und Bildhauerinnung: www.steinmetzinnung.berlin

m/s