Freitag, 04. April 2025
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Berliner Chöre: Einzelprojektförderung 2026 und 2027 beantragen

Chor-, Konzert- und Musikförderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel für das Jahr 2026 und 2027 Einzelprojektförderungen für Chöre und Chorprojekte in Berlin. — Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und in der Öffentlichkeit bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Chorleitung ist Voraussetzung für eine Förderung.

Die finanzielle Förderung soll die Chöre dabei unterstützen chormusikalische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin durchzuführen. Zum einen ist die Ergänzung des Berliner Musikangebotes durch die Aufführung wenig bekannter Komponistinnen und Komponisten bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht, zum anderen soll die Entwicklung innovativer Positionen und Projekte im Bereich der Chormusik gefördert werden.

Ausnahme für A-Cappella-Projekte

A-Cappella-Projekte werden bei diesem Förderprogramm nicht berücksichtigt. Für dieses Format gibt es beim Chorverband Berlin ein geeignetes Förderprogramm, das auch Nichtmitgliedern offensteht.

Juryentscheidung und Fördervorbehalt

Eine vierköpfige Jury wird voraussichtlich im Sommer 2025 über die Anträge befinden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt voraussichtlich nicht vor Dezember 2025. Maßstab für die Beurteilung sind die künstlerische Qualität der Arbeit der Chöre und die fachliche Beurteilung der Programme.
Die Vergabe der Fördermittel kann nur bei Verfügbarkeit der Haushaltsmittel erfolgen.

Bewerbungsfrist und Online-Information

Die Frist zur Abgabe der Anträge endet am 3. März 2025 um 14:00 Uhr.

Für weitere Informationen beachten Sie bitte das Informationsblatt. Das elektronische Antragsformular sowie die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen finden Sie auf der Plattform egoKüf. Eine Online-Informationsveranstaltung für Antragstellende findet am Mittwoch, den 12. Februar 2025, von 13:00 bis 14:00 Uhr statt.

Bitte melden Sie sich zur Online-Informationsveranstaltung im Vorfeld schriftlich unter Angabe des jeweiligen Förderprogramms an. Anmeldungen sind bis zum 11. Februar 2025 unter folgender E-Mail-Adresse möglich: infoverstaltungen@kultur.berlin.de .

Vortrags- und Diskussionssprache ist deutsche Lautsprache. Schriftliche Fragen sind während der Veranstaltung im Chat möglich.


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m/s